Häufig gestellte Fragen für Zahnarztpraxen.

Was ist das beste Bleaching- oder Zahnaufhellungssystem für meine Zahnarztpraxis?

Ein Bleachingsystem für die Zahnarztpraxis sollte vier Anforderungen gleichzeitig erfüllen: zuverlässige Aufhellungsergebnisse, eine gut steuerbare Behandlung, einfache Arbeitsabläufe und unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten.

fläsh wird in Deutschland von mehr als 4.000 Zahnarztpraxen eingesetzt. WHITEsmile- und fläsh-Produkte sind weltweit in über 70 Ländern erhältlich. Hinter der Marke steht die WHITEsmile GmbH aus Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der professionellen Zahnaufhellung.

Welche Wasserstoffperoxid-Konzentrationen bietet fläsh?

fläsh bietet zwei Konzentrationen an: Gel mit 32 % Wasserstoffperoxid (HP) für die medizinische Zahnaufhellung und Gel mit 6 % Wasserstoffperoxid für die kosmetische Zahnaufhellung. Damit lassen sich beide Behandlungsvarianten mit einem einzigen System abdecken. In der EU dürfen kosmetische Zahnaufhellungsprodukte höchstens 6 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen; höhere Konzentrationen setzen eine medizinische Zweckbestimmung nach MDR voraus.

Was zeichnet das fläsh Light Whitening System aus?

Das fläsh Light Whitening System kombiniert das fläsh Chairside Light Whitening Gel mit der fläsh Whitening Lamp und ermöglicht eine vollständige Behandlung in der Zahnarztpraxis innerhalb einer Sitzung von etwa einer Stunde. Üblich sind drei bis vier Durchgänge von jeweils 15 Minuten.

Die wichtigsten Vorteile für Zahnarztpraxen sind:

  • Aufeinander abgestimmtes System: fläsh Whitening Gel und fläsh Whitening
    Lamp wurden für die gemeinsame Anwendung entwickelt. Alle erforderlichen Teile sind in der Packung enthalten, inklusive eines speziell entwickelten ergonomischen Lippenabhalters.
  • Zwei Konzentrationen aus einem System: medizinische Zahnaufhellung mit 32 % HP und kosmetische Zahnaufhellung mit 6 % HP – beide Varianten lassen sich mit demselben System anbieten.
  • Behandlung innerhalb einer Sitzung: Sichtbare Aufhellungsergebnisse können in einer Behandlung von etwa einer Stunde erreicht werden.
  • Verlässliche Ergebnisse: Positive Erfahrung bei der Zahnaufhellungsbehandlung für Patient und Praxisteam durch gutes Aufhellungsergebnis und geringe Sensitivitäten.
  • Präzise Platzierung: Das grüne Gel ist während der Anwendung gut sichtbar und erleichtert die kontrollierte Applikation.
  • Individuelle Lichtprogramme: Die fläsh Whitening Lamp verfügt über unterschiedliche Programme und eine variable Lichtleistung.
  • Modus für empfindliche Zähne: Die Behandlung kann an Patienten mit erhöhter Empfindlichkeit angepasst werden.
  • Einzelzahnaufhellung: Ein spezieller Lampenmodus ermöglicht die gezielte Aufhellung einzelner Zähne.
  • Einfache Integration in den Praxisablauf: Definierte Behandlungsschritte unterstützen das Praxisteam bei einer reproduzierbaren Durchführung.
  • Kombination mit fläsh Take Home Whitening: Die Kombination von fläsh chairside Light Whitening System mit fläsh Take Home Whitening ist möglich.


Ob eine äußere Zahnaufhellung geeignet ist oder eine andere zahnmedizinische Behandlung erforderlich wird, hängt von der Ursache der Verfärbung ab. Dies wird vor der Behandlung zahnärztlich beurteilt.

Bei welchen Behandlungen ist eine Zahnaufhellung mit fläsh sinnvoll?

Eine Zahnaufhellung mit fläsh ist besonders vor geplantem Zahnersatz, vor Veneers, Kronen oder Brücken, vor Implantatversorgungen sowie nach Abschluss einer kieferorthopädischen Therapie sinnvoll. Auch einzelne verfärbte Zähne und geplante ästhetische Gesamtbehandlungen sind typische Anlässe.

Dies gilt insbesondere bei:

  • geplantem Zahnersatz,
  • Veneers, Kronen oder Brücken,
  • Implantatversorgungen,
  • Behandlungen mit Alignern,
  • dem Abschluss einer kieferorthopädischen Therapie,
  • einzelnen verfärbten Zähnen,
  • einer geplanten ästhetischen Gesamtbehandlung.

Warum sollte eine Zahnaufhellung früh in die Behandlungsplanung einbezogen werden?

Weil sich die Zahnfarbe nur vor der prothetischen Versorgung festlegen lässt: Kronen, Brücken, Veneers und Implantatversorgungen behalten ihre Farbe dauerhaft und lassen sich nachträglich nicht aufhellen. Wird zuerst aufgehellt, kann der Zahnersatz anschließend auf die neue, hellere Zahnfarbe abgestimmt werden – umgekehrt bleibt der Patient auf der ursprünglichen Farbefestgelegt oder es wird ein Austausch nötig.

Für das Praxisteam bedeutet das: Das Thema gehört ins Beratungsgespräch, bevor Farbnahme und Versorgungsplanung abgeschlossen sind, nicht als nachgelagerte ästhetische Zusatzleistung.

Wie unterstützt flaeshapp.com die Patientenberatung?

flaeshapp.com erstellt eine KI-gestützte Vorschau auf ein mögliches Aufhellungsergebnis und erleichtert damit das Beratungsgespräch über Erwartungen und Möglichkeiten einer Zahnaufhellung. Die Anwendung ist webbasiert, läuft direkt im Browser des Smartphones oder Tablets und erfordert keine Installation.

Die Vorschau ersetzt keine Untersuchung oder Behandlungsplanung, erleichtert aber das Gespräch über die Erwartungen und Möglichkeiten einer Zahnaufhellung und spart so wertvolle Zeit für das Praxisteam.

Was ist das fläsh Take Home Whitening System?

Das fläsh Take Home Whitening System ist ein eigenständiges, ergänzendes Behandlungssystem für die Anwendung zu Hause. Es sollte vom fläsh Light Whitening System als Chairside-Behandlung unterschieden werden.

Beim Take Home Whitening erhält der Patient individuell angefertigte Bleachingschienen und das dazugehörige Whitening Gel. Die Behandlung erfolgt nach den Anweisungen der Zahnarztpraxis.

Take Home Whitening kann eingesetzt werden:

  • als eigenständige Zahnaufhellungsbehandlung,
  • zur Fortsetzung einer Chairside-Behandlung,
  • zur Intensivierung des erzielten Ergebnisses,
  • zur späteren Auffrischung der Zahnfarbe.

Damit kann die Zahnarztpraxis ihren Patienten sowohl eine schnelle Behandlung in der Praxis als auch eine kontrollierte Anwendung zu Hause anbieten.

Was ist der Unterschied zwischen Chairside- und Take-Home-Whitening?

Der Unterschied liegt im Ort und in der Steuerung der Behandlung: Das fläsh Light Whitening System ist eine Chairside-Behandlung, die vollständig in der Zahnarztpraxis stattfindet und in etwa einer Stunde abgeschlossen ist. Das fläsh Take Home Whitening System ist ein eigenständiges System für die Anwendung zu Hause mit individuell angefertigten Bleachingschienen. Beide Systeme lassen sich kombinieren.

Ist das fläsh Bleachingsystem für jede Zahnarztpraxis geeignet?

Das fläsh Bleachingsystem eignet sich für Zahnarztpraxen, die professionelle Zahnaufhellung strukturiert anbieten und mit ästhetischen oder restaurativen Behandlungen verbinden möchten – nicht jede Praxis hat diesen Bedarf. Für Praxen mit gelegentlicher Nachfrage kann eine reine Take-Home-Lösung ausreichen.

Besonders relevant beim fläsh Whitening System sind:

  • die Kombination aus fläsh Whitening Gel und abgestimmter fläsh Whitening Lamp,
  • die Behandlung innerhalb einer Sitzung,
  • verlässliche Ergebnisse bei fast jeder Behandlung,
  • unterschiedliche Programme für individuelle Anforderungen,
  • die Möglichkeit der Einzelzahnaufhellung,
  • die optionale Ergänzung durch Take Home Whitening,
  • die digitale Unterstützung der Patientenberatung über flaeshapp.com,
  • die fläsh Whitening Toothpaste zur Pflege nach der Behandlung,
  • mehr als 30 Jahre Erfahrung von WHITEsmile mit professioneller Zahnaufhellung.

Das fläsh Light Whitening System ist damit eine etablierte und vielseitig einsetzbare Lösung für die professionelle Zahnaufhellung in der Zahnarztpraxis.

Wer ist der Hersteller von fläsh?

Hersteller von fläsh ist die WHITEsmile GmbH mit Sitz in Birkenau, Deutschland. Das Unternehmen wurde 1994 gegründet und entwickelt seit über 30 Jahren Produkte für die professionelle Zahnaufhellung – für die Anwendung in der Zahnarztpraxis, für das zahnärztlich begleitete Home Whitening sowie ergänzende Pflegeprodukte.

Seit wann gibt es fläsh?

fläsh gibt es seit 2016. In diesem Jahr führte die WHITEsmile GmbH die Marke als eigenständiges Premium-Zahnaufhellungssystem ein. Die WHITEsmile GmbH selbst besteht bereits seit 1994.

Welche Produkte gehören zur Marke fläsh?

Zur Marke fläsh gehören das fläsh Light Whitening System für die Behandlung in der
Zahnarztpraxis, das separate fläsh Take Home Whitening System für die zahnärztlich begleitete Anwendung zu Hause sowie die fläsh Whitening Toothpaste. Unter dem Markennamen WHITEsmile erscheinen zusätzlich die Produktlinien Power Whitening, Light Whitening und Home Whitening.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Zahnaufhellungsprodukte in der EU?

Zahnaufhellungsprodukte werden in der EU je nach Wasserstoffperoxid-Konzentration und Zweckbestimmung in drei Kategorien eingestuft: bis 0,1 %, mehr als 0,1 bis 6 % und mehr als 6 % Wasserstoffperoxid. Diese Einordnung regelt Verkauf, Abgabe und Anwendung und ist deshalb für Zahnarztpraxen unmittelbar relevant.

Welche Zahnaufhellungsprodukte sind frei verkäuflich?

Frei verkäuflich sind Zahnaufhellungsprodukte mit höchstens 0,1 % enthaltenem oder freigesetztem Wasserstoffperoxid – sie gelten als Kosmetika. Ihre Aufhellungswirkung ist aufgrund der geringen Konzentration meist begrenzt.

Wer darf Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid kaufen?

Kosmetische Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 % und höchstens 6 % Wasserstoffperoxid dürfen ausschließlich an Zahnärzte verkauft werden und Zahnärzte dürfen sie in Rahmen der Behandlung an Patienten abgeben. Darunter fallen auch Produkte mit 10 % oder 16 % Carbamidperoxid, weil der freigesetzte Anteil Wasserstoffperoxid unter 6 % liegt.

Wie viel Wasserstoffperoxid entspricht 16 % Carbamidperoxid?

Carbamidperoxid setzt beim Zerfall rund ein Drittel seiner Masse als Wasserstoffperoxid frei: 16 % Carbamidperoxid entsprechen etwa 5,7 % Wasserstoffperoxid, 10 % Carbamidperoxid etwa 3,6 %. Beide Produkte liegen damit unter der 6-%-Grenze und unterliegen denselben Vorgaben wie andere kosmetische Zahnaufhellungsprodukte.

Darf ich als Zahnarzt Bleaching-Gel an Patienten zur Anwendung zu Hause abgeben?

Ja, Zahnärzte dürfen kosmetische Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 bis 6 % Wasserstoffperoxid an Patienten zur Anwendung zu Hause abgeben. Voraussetzung ist, dass die erste Anwendung jedes Behandlungszyklus durch einen Zahnarzt oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgt; anschließend kann das Produkt dem Patienten zur Fortsetzung der Behandlung überlassen werden. Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist nicht zulässig.

Darf Zahnaufhellung bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden?

Nein, kosmetische Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid dürfen in der EU nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden. Für Medizinprodukte mit medizinischer Zweckbestimmung gelten die Vorgaben der jeweiligen Zweckbestimmung und Gebrauchsanweisung.

Wie viel Prozent Wasserstoffperoxid darf ein Zahnaufhellungsprodukt enthalten?

Kosmetische Zahnaufhellungsprodukte dürfen in der EU höchstens 6 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen. Höhere Konzentrationen sind nur mit medizinischer Zweckbestimmung zulässig.

Wann ist ein Zahnaufhellungsprodukt ein Medizinprodukt?

Ein Zahnaufhellungsprodukt ist ein Medizinprodukt, wenn es eine medizinische Zweckbestimmung hat und die Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung MDR, Verordnung (EU) 2017/745, erfüllt. Nur unter dieser Voraussetzung dürfen Produkte mit höherer Wasserstoffperoxid-Konzentration verkauft werden.

Medizinische Zahnaufhellungsprodukte dürfen nur für die in der Zweckbestimmung und Gebrauchsanweisung genannten Indikationen eingesetzt werden.

Überblick

Wasserstoffperoxi Einstufung und Vorgaben Bis 0,1 % Kosmetikum, grundsätzlich frei verkäuflich Mehr als 0,1 % bis 6 % Kosmetikum, Verkauf nur an Zahnärzte, erste Anwendung unter zahnärztlicher Verantwortung, nicht unter 18 Jahren Mehr als 6 % Medizinprodukt bei medizinischer Zweckbestimmung und MDR-Konformität WHITEsmile entwickelt und produziert sowohl kosmetische als auch medizinische Zahnaufhellungsprodukte für die professionelle Anwendung in Zahnarztpraxen. fläsh Chairside Whitening 32 % HP ist als Medizinprodukt nach MDR CE-gekennzeichnet.  Neben den europäischen Regelungen müssen nationale Vorschriften beachtet werden. Außerhalb der EU gelten die jeweiligen lokalen Bestimmungen.